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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.Vertragsgegenstand
1.1."eyepin eMarketing Software", im fol­genden kurz eyepin genannt, ist eine eingetragene Marke der Crosslinks EDV-Dienstleitungs GmbH, im folgenden eyepin genannt. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen die Bezeichnung "eyepin" ver­wendet wird, ist immer auch die Crosslinks EDV-Dienstleistungs GmbH benannt.
1.2.eyepin ist eine Internet-Plattform, bzw. eine Software zur Erstellung, Versendung und Verwaltung von eMail Newsletters bis hin zu komplexen eMarketing Kampagnen samt detail­­lierter Kampagenauswertung in grafischer Form.
1.3.Eyepin bietet eyepin als ASP-Applikation (Application Service Providing) ausschliesslich an Kunden für deren selbständige und/oder gewerbliche Tätigkeit an. Hierbei stellt eyepin die angebotene Software nebst der erforderlichen Rechenleistung auf seinen Serversystemen über das Internet zur Benutzung zur Verfügung. Ein Download oder son­stige Überlassung der Software erfolgt nicht. Die Be­nutzer­oberfläche der Software wird grundsätzlich durch den Browser des Kunden angezeigt (Web­interface); die Bedienung der Software erfolgt hierüber.
1.4.Alle Arbeiten und Daten, die der Nutzer mit den so zur Nutzung überlassenen Anwendungen erstellt oder über das Internet uploadet, werden unter Beachtung der definierten Zugriffsberechtigungen auf den o.g. Servern von eyepin gespeichert. Die Verwaltung der zu speichernden Ergebnisse, Speicherort, etc. wird durch eyepin in der Anwendung festgelegt. Eine Einfluss­nahme des Benutzers besteht eingeschränkt.
1.5.Der Betrieb des Client-Rechners, sowie der Aufbau der Online-Verbindung zur Plattform von eyepin obliegen dem Kunden. Für den fehlerfreien und unbeeinträchtigten Betrieb und der Installation der Kunden-EDV-Anlage und der Software ("Browser") sowie dem Aufbau der Online-Verbindung zur eyepin-Plattform übernimmt eyepin im Rahmen dieses Vertrages keinerlei Haftung, Service oder Hilfestellung, da dies nicht Leistungsumfang dieses Vertrages ist.
1.6.Um die Services von eyepin nutzen zu können, bedarf es eines internetfähigen Computers.
1.7.Die Leistungen der dem Kunden zur Verfügung gestellten Anwendungen und Leistungspakete von eyepin sind im abzuschliessenden Liefervertrag beschrieben. eyepin behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Anwendungen jederzeit zu modifizieren und abzuändern.
1.8.eyepin stellt eine Benutzerdokumentation der Software in maschinenlesbarer Form als Online-Hilfe oder zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diese Dokumentation zu seinem persön­lichen Gebrauch ausdrucken und an seine Mitarbeiter auszuhändigen.
2.Warenzeichen
2.1.eyepin® ist ein registriertes Warenzeichen. eyepin-Produkte dürfen ohne Zustimmung von eyepin weder verändert noch adaptiert werden. Auch dürfen Hinweise auf das Urheberrecht oder andere eigentumsrechtliche Hinweise, die auf der Software oder der Dokumentation oder im Software-Programmcode enthalten sind, abgeändert, entfernt oder undeutlich gemacht werden.
2.2.Kunden oder Partner von eyepin stehen keine wie immer gearteten Rechte im Hinblick auf die Software- oder Quellcodes der Produkte zu. Kunden und Partner verpflichten sich, keine Rückwärtsentwicklung der Software durchzuführen, diese nicht zu assemblieren, zu dekompilieren und nicht anderweitig zu versuchen, den Quellcode aus den gelieferten Produkten zu erlangen.
3.Nutzungsrecht
Für die Dauer des vertraglich vereinbarten Nutzungs­verhältnisses gewährt eyepin dem Kunden das im folgenden beschriebene Nutzungsrecht.
3.1.eyepin gewährt dem Kunden das unüber­tragbare, nicht ausschliessliche Recht, im Rahmen des ASP-Services auf die Software zuzugreifen und diese im vertraglich vereinbarten Umfang für seinen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
3.2.Alle Rechte hinsichtlich des Anwendungs­konzepts, der Software bzw. den Services, der Dokumentation oder Teilen des vorgenannten verbleiben bei eyepin bzw. deren Lieferanten.
3.3.Die mittels der genutzten Services erstellten Arbeitsergebnisse stehen dem Nutzer zur freien Verfügung, der hieran das ausschliessliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrecht erwirbt.
3.4.Soweit nicht explizit bei der einzelnen Applikation möglich und gestattet, ist ein Download oder eine Vervielfältigung der Software innerhalb der Infrastruktur des Kunden unzulässig. Des Weiteren ist es unzulässig, Dritten die Software zugänglich zu machen.
3.5.Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die in seinem Besitz befindlichen Daten wie Adressen, Bilder oder Textbeiträge downzu­loaden oder von eyepin zu löschen.
3.6.Die o. definierte rechtmäßige Nutzung der Soft­­ware begründet für den Kunden kein Eigentum oder ein sonstig geartetes zeitlich vom Be­stand dieses Vertrages unabhängiges Recht an der Software.
3.7.Bei Beendigung des Vertrags sind etwa he­rgestellte Kopien und Ausdrucke der Software, der Doku­mentation oder sonstige, der Verwertung durch eyepin zugewiesenen Materialien zu löschen bzw. zu vernichten, sofern der betreffende Schutzgegenstand dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich zur freien Verwendung überlassen wurde. Die Vernichtung ist auf Wunsch von eyepin durch den Kunden nachzuweisen. Erstellte und versendete Newsletter oder eMail-Kampagnen sind davon ausgenommen.
4.Lieferung
4.1.Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von eyepin.
4.2. eyepin betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. eyepin übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
4.3.Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von eyepin entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
4.4.eyepin weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von eyepin.
4.5.Die Nutzung der eyepin -Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von eyepin -Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von eyepin.
4.6.Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
4.7.eyepin ergreift technische Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. eyepin ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber eyepin aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
4.8.Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
5.Rücktritt
5.1.eyepin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, und dieser auf Begehren von Ikarus weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;
6.Haftung des Kunden für Inhalte und Netzaktivität
6.1.eyepin haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von eyepin zugänglich sind. Der Vertragspartner von eyepin verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von eyepin angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. eyepin behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.
6.2.eyepin behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für eyepin oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechnung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von eyepin üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet.
6.3.Der Vertragspartner von eyepin wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl. 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber eyepin die allgemeine Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Vorschriften des Fernmeldegesetz BGBl. 1993/908 idgF hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auch zur Einhaltung der fernmelderechtlichen Vorschriften und insbesondere Unterlassung der Verwendung der Fernmeldeanlagen für reservierte Fernmeldedienste.
7.Vertragsabschluss
7.3.Das Formular zum Vertragsabschluss ist in der jeweils gültigen Form und Version, vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original eyepin postalisch zuzusenden. eyepin behält sich bei fehlenden oder falschen Angaben vor, den Vertragsabschluss zu verweigern.
7.4.Eyepin bietet dem Kunden jedoch auch die Möglichkeit, die Bestellung einfach und unkompliziert über ein Online-Formular zu tätigen. In diesem Fall wird dem Kunden der vorausgefüllte Vertrag von Eyepin auf dem Postweg oder via Fax zur Unterzeichnung übermittelt.
7.5.Nach Eingang dieses Vertrages bei eyepin erfolgt die Annahme des Angebots seitens eyepin durch Übersendung einer Auftragsbestätigung (via eMail, Brief oder Fax), in welchem dem Kunden die Zugangsdaten (Username , Passwort) übermittelt wird und zeitgleicher Freischaltung der Services. Mit Zugang dieser Informationen ist der Kunde berechtigt, die Services von eyepin im Rahmen der bestellten Leistungen zu nutzen. Für jede vom Kunden gewünschte Anwendung kommt ein gesondertes Nutzungsverhältnis zustande.
7.6.Im Falle einer Vorabübermittlung des Antrags­formulars per Fax oder email kann eyepin die Zugangsdaten ebenfalls vorab übermitteln, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Das unterschriebene Original (siehe Punkt , bzw. ) ist Eyepin innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zugangsdaten zuzusenden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich eyepin vor, bei fehlendem Eingang den Zugang zu sperren und/oder den Vertrag zu kündigen.
7.7.Die Mindestlaufzeit des Vertragsverhältnisses beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
8.Lieferung von Software
8.3.eyepin übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet, und daß die Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert. Weiters übernimmt eyepin keine Gewähr, daß sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9.Pflichten des Kunden
9.1.Der Kunde versichert eyepin, dass sämtliche Inhalte, mit denen er die Anwendungen benutzt, frei von Rechten Dritter sind und frei benutzt, veröffentlicht, kopiert bzw. verändert werden können. Der Kunde versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt Eyepin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom eyepin zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen.
9.2.Um den Erhalt der von eyepin an den Kunden ver­­sandten Nachrichten sicherzustellen, verpflichtet sich der Kunde, den Inhalt seines gegen­über der Eyepin angegebenen eMail-Accounts regel­mäßig zu kontrol­lieren, bzw. bei Wechsel der eMail-Adresse dies Eyepin im vorhinein bekannt zu geben.
9.3.Der Kunde gewährleistet, dass er die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie allfällig relevante Jugendschutz-Bestimmungen im Aus­land erfüllt und via eyepin keine sittenwidrigen Inhalte verbreitet bzw. zur Verfügung stellt.
9.4.Der Benutzer verpflichtet sich, den Dienst nicht für Zwecke oder in einer Art zu verwenden, die gesetzeswidrig oder durch diese Geschäfts­bedingungen oder andere Hinweise im Rahmen der jeweiligen eyepin-Dienste untersagt sind.
9.5.Die Nutzung von eyepin für den Versand von Massen-E-Mails (Spamming), mail-bombing und jede andere Form von gesetzlich verbotenen Werbe- oder Marketingbotschaften ist nicht gestattet und verpflichtet den Kunden zum Ersatz des entstandenen Schadens. Er wird eyepin aus dies­bezüglichen Forderungen schad- und klaglos halten.
9.6.Der Kunde wird eyepin bei Vertragsbeginn die zu Störungsmeldungen und Mängelrügen berechtigten Mitarbeiter mitteilen.
10.Erstellung von individuellen eMail-Templates
10.1.Zur Aussendung von eMail-Newsletter und Kampagnen im html-Format stellt eyepin seinen Kunden vorgefertigte Standard-Templates zur Verfügung. Auf Wunsch können vom Kunden jedoch auch individuelle Templates verwendet werden. Diese können entweder vom Kunden beigestellt werden oder Eyepin wird mit der Erstellung des individuellen Templates gesondert beauftragt.
10.2.In diesem Fall stellt der Kunde eyepin neben der Spezifikation der gewünschten Struktur alle Informatioen und digitalen Vorlagen zur Verfügung, die im zu erstellenden eMail-Template verwertet werden sollen. Die pünktliche Datenablieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages. Die Termine werden dem Kunden nach Vertragsschluß von eyepin mitgeteilt.
10.3.Die Bereitstellung der Inhalte zur Weiter­verarbeitung erfolgt in elektronisch verwertbarer Form, und zwar bei Texten im WORD, RTF oder ASCII-Format; bei Grafiken und Fotografien im TIF, JPG oder GIF-Format; bei Audiofiles im WAV oder MP3-Format; im übrigen im (offenen) PDF-Format. Nach Absprache mit eyepin ist auch die Lieferung des Materials in scannbarer Form möglich.
10.4.Nach Fertigstellung des eMail Templates und Mitteilung von eyepin an den Kunden über den temporären Speicherort des Templates innerhalb des Kundenzuganges zu eyepin ist der Kunde innerhalb von 2 Wochen zur Abnahme des eMail Templates verpflichtet.
10.5.Nach erfolgter Abnahme informiert der Kunde eyepin unverzüglich schriftlich hierüber und über ggf. festgestellte Mängel. eyepin wird in einer angemessenen Frist die Mängel beseitigen und den Kunden erneut zur Abnahme auffordern.
10.6.Eine Endabnahme liegt dann vor, wenn keine oder nur noch solche unerheblichen Mängel verbleiben, die die Taugichkeit des eMail Templates zum beabsichtigten Zweck nicht mindern bzw. zu keinen Mängelhaftungsrechten des Kunden führen.
10.7.Nach der Abnahme folgt die Freischaltung zur Nut­zung des Templates durch eyepin. Verwendet der Kunde das von eyepin erstellte eMail-Temp­late vor der Endabnahme für eMail-Aussendungen, so gilt das Template als abgenommen.
11.Missbrauch
11.1.Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Service sowie den Service selbst nicht miss­bräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Eingriffe in das eyepin-Netz oder in andere Netze vorzu­nehmen, keine Kettenbriefe oder unautorisierte Massen­mailings (sog. "spams") zu erstellen und/oder weiterzuleiten; die nationalen und internationalen Ur­heberrechte zu beachten; keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Infor­mationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
11.2.Der Kunde verpflichtet sich, die Auflagen des ECommerce-Gesetzes (ECG) zu erfüllen, sowie all­fällige weitere nationale und internationale gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.
11.3.Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche über den Dienst Kenntnis von Inhalten im Sinne von Punkt erlangen.
11.4.Eyepin ist berechtigt, den Zugang zu Mat­erialien, die den Verdacht auf unzulässige Inhalte im Sinne der Punkte bis begründen, bis zur gericht­lichen Klärung oder deren Entfernung zu sperren. Rechte aus Punkt kann der Kunde nur geltend machen, soweit die Sperrung unberechtigt war und eyepin nicht nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Soweit die Sperrung berechtigt war, trägt der Kunde die durch die Sperrung und Reaktivierung entstandenen Kosten.
11.5.Bei einem groben Verstoß gegen die Punkte bis bzw. im Wiederholungsfalle steht eyepin das Recht zur sofortigen Kündigung zu.
12.Geheimhaltung
12.1.Jede der Parteien sichert der anderen zu, dass sie alle ihr von der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihr an­ver­traute Betriebsgeheimnisse behandelt und sie Dritten nicht zugänglich macht, sofern diese nicht allgemein be­kannt sind oder werden, ohne dass dies der Emp­fänger zu vertreten hat oder dem Empfänger be­reits ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt war oder dem Empfänger von einem Dritten recht­mäßigerweise bekanntgegeben wird, der Emp­fänger aufgrund gesetzlicher Informationspflichten preiszu­geben sind oder von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden ist.
12.2.Eyepin sichert zu, dass sich der Vertrau­lich­keitsschutz auch auf Sub-Unter­nehmer, die im Rah­men der ASP-Services ein­bezogen werden, erstreckt.
12.3.Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht begründet für die jeweils andere Partei das Recht auf Schadensersatz sowie das Recht auf ausser­ordentliche Kündigung.
13.Verfügbarkeit der Leistungen
13.1.Eyepin gewährt an 7 Tagen die Woche von 00:00 bis 24:00 Uhr eine Garantie hinsichtlich der Verfügbarkeit der eyepin-Services. Während dieser Zeit garantiert eyepin eine Systemverfügbarkeit von 98,5%, bezogen auf den vollen Monat.
13.2.Verfügbarkeitseinschränkungen aufgrund von Problemen bei der Internet-Anbindung zwischen Kunden und Rechenzentrum von eyepin fallen nicht in den Verantwortungsbereich von eyepin und sind nicht Bestandteil der unter Punkt angegebenen garantierten Systemverfügbarkeit.
13.3.eyepin behält sich daneben eine zeitweilige Beschränkung der Verfügbarkeit von eyepin Leistungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen von eyepin oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) vor. Sofern der vertragsmäßige Zugang des Kunden zu der Software während der vereinbarten Verfügbarkeitszeiten wegen derartiger Maßnahmen an dem seitens eyepin eingesetzten System unter­brochen werden muss, wird eyepin dies dem Kun­den mindestens 2 Werktage im vorhinein schriftlich oder per Mail ankündigen. Diese Unter­brechungen gelten als durch den Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden aus wichtigem Grund widerspricht. Im Falle von Fehler­behebungen, Sicherheitsupdates oder sonstiger Gefahr in Verzug kann die Mitteilung an den Kunden unterbleiben.
13.4.Werden im Rahmen von Softwareänderungen Ver­änderungen von Kundendaten notwendig, so werden diese regelmäßig in Ab­sprache und Zusammenarbeit mit dem Kunden durchgeführt.
13.5.Ein Ausfall der Leistungen von eyepin aus Gründen höherer Gewalt, einschliesslich Streiks, Aussperrungen, kriegerischer oder terroristischer Ereignisse, sowie notwendiger Maßnahmen nach Punkt und bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
14.Mängelhaftung
14.1.Eine von eyepin zu vertretende Nicht­verfüg­barkeit während der in Punkt 9.1. definierten Zeit berechtigt den Kunden zur Minderung der Vergütung, wenn und soweit er hierdurch betroffen ist. Die Betroffenheit in diesem Sinne bringt der Kunde durch eine Störungsmeldung zum Ausdruck. Diese ist unter der eMail-Adresse support@eyepin.com bekannt zu geben. In der Regel erfolgt diese Störungsmeldung durch den Kunden selbst oder von diesem gem. benannte Mitarbeiter.
14.2.Erfolgt die Störungsmeldung nicht unverzüglich, stehen dem Kunden keinerlei Rechte aufgrund der Störungen, Ausfälle und Mängel zu.
14.3.Bei wiederholten, grob fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffenden (bzw. selbst verschuldeten) Störungs­meldungen des Kunden ist eyepin berechtigt, die durch die Bearbeitung der Störungsmeldungen entstandenen Kosten, mindestens jedoch € 50,- je Störungsmeldung dem Kunden als Schadensersatz zu verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder nicht vorhandenen Schadenseintritts bei eyepin unbenommen.
14.4.Zur Mängelbeseitigung, die sich nicht auf die Verfügbarkeit bezieht, hat der Kunde eyepin eine angemessene Frist und Gelegenheit zu geben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung - insbesondere nach fruchtlosem Ablauf einer von dem Kunden gesetzten an­gemessenen Nachfrist - kann der Kunde die Ver­güt­ung entsprechend der erfolgten Beeinträchtigung der Be­nutzbarkeit mindern oder gemäß Punkt kündigen.
14.5.Sofern die Verfügbarkeit gem. unterschritten wer­den sollte, wird dem Kunden für jeden be­troffenen Service je Prozentpunkt Verfügbarkeits­unterschreitung eine Minderung der auf das jeweilige Programm entfallenden monatlichen Vergütung in Hö­he von je 3 Prozentpunkten gutgeschrieben. Dem Kun­den bleibt die Geltendmachung und der Nach­weis eines eigenen, höheren Schadens unbenommen.
14.6.Die Minderung der monatlichen auf den jeweiligen Service entfallenden Gebühren gem. Punkt erfolgt bis zu einer Höhe von maximal 50% der monatlichen Gebühr, sofern der Kunde keinen höheren Schaden nachweist.
14.7.Eine von eyepin zu vertretende Nichtverfügbarkeit, die zu einer Minderung von mehr als 50% führen würde bzw. das Fehlschlagen der Nacherfüllung bei nicht unerheblichen Mängeln führt zu einem Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Ablauf des Fehlermonats oder 14 Tagen nach Fehlschlagen der Nacherfüllung (es gilt die längere Frist) schriftlich zu erklären, maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei eyepin.
15.Haftung
15.1.eyepin haftet in jedem Fall und unabhängig von vorangegangenen oder nachfolgenden Bestim­mungen dieses Vertrages für Schäden aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Eyepin beruht. Dasselbe gilt für Schäden, die durch arglistiges Handeln entstanden oder entgegen eine ausdrücklich schriftlich erteilten Garantie entstanden sind.
15.2.Die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der mietrechtlichen oder ähnlichen Nutz­ungs­verhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vor­han­dene Fehler wird ausgeschlossen.
15.3.eyepin haftet nicht für den mit der Inanspruchnahme der Leistungen beim Kunden bezweckten Erfolg.
15.4.Bei der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (inklusive der Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; für Folgeschäden (wie z.B. entgangener Gewinn, Datenverlust) haftet Eyepin nicht.
15.5.Die Haftung von eyepin ist bei leichter Fahr­lässigkeit ausgeschlossen und auch im Bezug auf Punkt auf die Höhe der jährlichen Vergütung, in jedem Fall aber auf EUR 1.000,- je Kunde beschränkt.
16.Kündigung
16.1.Der Vertrag kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 2 Monaten bei sonstiger Verlängerung um weitere 12 Monate gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
17.Vergütung und Rechnungsstellung
17.1.Die vom Nutzer für die Inanspruchnahme der Services von eyepin zu zahlende Vergütung richtet sich nach den angeführten Preisen in der jeweilig gültigen Preisliste und besteht aus fixen und variablen Kosten. Für sonstige Leistungen und Lieferung von Software gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
17.2.Die fixen Kosten sind abhängig von der vom Kunden gewählten Leistungsvariante (Grundgebühr) und eventuell anfallenden variablen Kosten aus Überschreitung des Limits an versendeten eMails pro Monat oder Überschreitung des Speicherplatzes am eyepin-System.
17.3.eyepin ist berechtigt, die Vergütung dreimal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat zu ändern. Der Kunde kann im Falle einer Erhöhung den Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich kündigen. eyepin weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht gesondert hin.
17.4.Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden USt, falls der Kunde USt-pflichtig ist.
17.5.Die Rechnungsstellung der in Anspruch ge­nom­menen Services von eyepin erfolgt in der Regel monatlich im vorhinein. Bei Beträgen unter EUR 90,- gilt quartals­mäßige Rechnungsstellung als vereinbart.
17.6.Die Rechnungsstellung für die Erstellung von eMail-Templates erfolgt nach Auftragserteilung durch den Kunden.
17.7.Eyepin bietet seinen Kunden alternativ die Rechnungsstellung online an.
17.8.Die Forderung ist mit Empfang der Rechnung fällig und binnen 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Nach dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
17.9.Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenaccounts durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
17.10.Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per Fax widersprochen wird.
18.Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
18.1.Der Kunde ist zur Aufrechnung von Forder­ungen nur dann berechtigt, wenn seine Gegen­forderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
18.2.Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem jeweils selben Vertragsverhältnis beruhen.
19.Verzug und Sperrung des Services
19.1.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist eyepin berechtigt, bankenübliche Verzugszinsen zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Eyepin vorbehalten.
19.2.Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung oder mit einem Gesam­tbetrag, der der regelmäßigen Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug, so kann eyepin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
19.3.eyepin behält sich das Recht vor, nach Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht den Zugang zu den eyepin Services zu sperren.
19.4.eyepin behält sich weiter das Recht vor, bei Mißbrauch und bei Handlungen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, das Service umgehend zu sperren.
20.Verjährung
20.1.In gesetzlicher Frist verjähren unabhängig von vorangegangenen oder nachfolgenden Bestim­mungen dieses Vertrages Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von eyepin beruht. Dasselbe gilt für Ansprüche aus arglistigem Handeln oder solche, die aus einer ausdrücklich schrifltlich erteilten Garantie herrühren.
20.2.Sonstige Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach dem Ende des Monats, in dem das betreffende Ereignis stattfand.
21.Sonstiges
21.1.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Eyepin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
21.2.Bei Vertragsschluß bestanden keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen; dies betrifft auch Änderungen dieser Schriftformklausel.
21.3.Eyepin behält sich das Recht vor, Kunden, sowie Kunden von Partnern die Eyepin Services und/oder Eyepin Software nutzen als Referenzen zu nennen.
21.4.Der Kunde erklärt sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist. Dies gilt auch für die Abrechnung der Vergütung.
21.5.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages un­gültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden, verpflichten sich die Parteien, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die, sofern dies möglich ist, in rechtlicher Hinsicht dem ökonomischen Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt.
21.6.Erfüllungsort ist Wien.
21.7.Gerichtsstand ist Wien, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Eyepin ist in diesem Fall auch berechtigt, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Auftraggebers zu klagen.
21.8.Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichts­stand im Inland oder verlegt er nach Vertragsschluß sei­nen Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Republik Österreich, so ist Wien Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
21.9.Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme internationaler Kodifikationen wie z.B. das CISG. Auf die Bestimmungen des ECG (ECommerce-Gesetz), des TKG und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen, die für beide Parteien Bestimmungen und Einschrän­kungen enthalten können, wird ausdrücklich hingewiesen.